Anwaltskanzlei   DINA WOLTERS

Kosten

Die anwaltliche Erstberatung ist im Gesetz auf maximal 190,00 € netto begrenzt, bei Erstellung einer gutachterlichen Stellungnahme auf 250,00 € (zzgl. MwSt.). Sollten Sie sich nach der Erstberatung für eine weitergehende Mandatserteilung entscheiden, rechnen wir unsere Leistungen im Normalfall nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Dies sieht eine Abrechnung nach dem Gegenstandswert vor. Die Ermittlung des Gegenstandswertes ist dabei im Gesetz geregelt. In Sorge- und Umgangsangelegenheiten beläuft sich der Streitwert beispielsweise auf 3000,00 €, bei Vaterschaftsfeststellungen auf 2000,00 €. Für das gerichtliche Ehescheidungsverfahren ermittelt sich der Streiwert aus dem dreifachen addierten Nettoeinkommen der Ehegatten zzgl. einer Pauschale von 10 % für jede auszugleichende Rentenanwartschaft. Der Gegenstandswert entspricht nicht dem Anwaltshonorar, sondern ist lediglich die Bemessungsgrundlage für die anfallende Vergütung des Anwalts nach dem RVG.

Auf Wunsch erstellen wir für Sie auch vorab eine Abschätzung der voraussichtlich entstehenden Kosten und ermitteln für Sie das Kostenrisiko eines zu führenden Prozesses. Bitte beachten Sie aber, dass sich der Gegenstandswert und damit auch die anfallenden Kosten im Verlauf eines Verfahrens ändern können, so dass eine exakte Ermittlung der insgesamt auf Sie zukommenden Kosten oft schwierig möglich ist.

Sofern die persönlichen Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen, unterrichten wir Sie gern über die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Beratungs- oder Verfahrenskosten-, bzw. Prozesskostenhilfe. Entsprechende Antragsformulare können Sie sich kostenlos in unserem Sevicebereich herunterladen. Im Fall der Gewährung von Beratungshilfe beträgt der Eigenkostenanteil an den Anwaltskosten 15,00 €. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen erhalten Sie einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe direkt bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht.

 

Fachanwältin, Rechtsanwältin, Verfahrensbeiständin | Am Markt 2, 31224 Peine | Tel. 05171.50 57 50 | Fax: 05171.50 57 515 | Email: info@kanzlei-wolters.de |